Hinweisvermerkgattung: Einteilung von Hinweisvermerke abhängig von der Destination und / oder welche Absender eine damit versehene Postsendung verschicken dürfen |
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Hinweisvermerk Gebührenbegünstig-ung: Vermerk auf einer Grundsendung die unter bestimmten Bedingungen zu einem besonders niedrigen Entgelt verschickt werden darf |
Hinweisvermerk Gebührenfreiheit: Vermerk auf einer Grundsendung die ohne Bezahlung eines Entgelts verschickt werden darf |
Hinweisvermerk Grundsendung: Vermerk der auf eine Grundsendung hinweist die mit der Post verschickt werden darf |
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Hinweisvermerk Blindensendung: Vermerk der auf eine gebührenfreie Grund-sendung hinweist die ausschliesslich in Blindenschrift verfasstes Schriftgut oder Tonträger enthalten darf |
Hinweisvermerk Brief: Vermerk der auf eine verschlossene Grundsendung für den Versand von Mitteilungen hinweist |
Hinweisvermerk Briefdrucksache: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung als Mischform zwischen Brief und Drucksache hinweist |
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Hinweisvermerk Büchersendung: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung für den Versand von Druck-werken hinweist (z. B. Bücher, Noten) |
Hinweisvermerk Bücherzettel: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grund-sendung für die Bestellung von Bücher und anderen Druckwerken hinweist |
Hinweisvermerk Dialogpost: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung für den Mengenversand in größeren Stück-zahlen hinweist |
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Hinweisvermerk Drucksache: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grund-sendung hinweist deren Inhalt nur durch mechanisch oder fotomechanisch Verviel-fältigung (z. B. Druck) hergestellt wurde |
Hinweisvermerk Geschäftspapiere: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung hinweist deren Inhalt nicht die Eigenschaft einer persönlichen Mitteilung hat (z. B. Akten, Urkunden) |
Hinweisvermerk Infobrief / Infopost: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung hinweist deren Inhalt nur durch mechanisch oder fotomechanisch Vervielfältigung (z. B. Druck) hergestellt wurde |
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Hinweisvermerk Landbeförderung: Vermerk der auf eine Grundsendung hinweist die im internationalen Verkehr auf dem langsameren aber günstigeren Landweg befördert werden sollte |
Hinweisvermerk Massendrucksache: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung für den Versand von Druck-sachen in größeren Stückzahlen hinweist |
Hinweisvermerk Päckchen: Vermerk der auf eine Grundsendung für den Versand von kleinformatigen Güter und Waren bis 2 Kilogramm hinweist |
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Hinweisvermerk Paket: Vermerk der auf eine Grundsendung für den Versand von Güter und Waren hinweist |
Hinweisvermerk Postanweisung: Vermerk der auf eine Geldübermittlung mit Barauszahlung an den Empfänger durch den Zusteller hinweist |
Hinweisvermerk Postgut: Vermerk der auf eine Grundsendung für den geschäftlichen Paket- oder Päckchenversand mit gleich-bleibender Einlieferungsnummer hinweist |
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Hinweisvermerk Postkarte: Vermerk der auf eine offene Grundsendung für den Versand von kurzen Mitteilungen hinweist |
Hinweisvermerk Postkarte mit Antwort: Vermerk der auf eine offene Grundsendung hinweist die aus einer zusammenhängenden Doppelkarte besteht (Frage- und Antwortteil) |
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Hinweisvermerk Postwurfsendung: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung für den Versand von Massen-drucksachen mit einer Sammelanschrift hinweist (z. B. An alle Haushalte) |
Hinweisvermerk Schülerbrief: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grund-sendung für den Versand von Brieffreund-schaftsbriefen zwischen Schülern hinweist die im internationalen Verkehr mit Luftpost zum Landtarif befördert wurden |
Hinweisvermerk Streifbandzeitung: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung hinweist deren Inhalt nur durch mechanisch oder fotomechanisch Vervielfältigung (z. B. Druck) hergestellt wurde (altertümliche Bezeichnung: Druck-sache zu ermässigter Gebühr, Zeitungsdruck-sache) |
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Hinweisvermerk Warensendung: Vermerk der auf eine gebürenbegünstigte Grund-sendung für den Versand von Warenmuster oder Papierwaren hinweist (altertümliche Bezeichnung: Muster ohne Wert, Warenprobe) |
Hinweisvermerk Wirtschaftsdruck-sache: Vermerk der auf eine gebühren-begünstigte Grundsendung hinweist die Drucksachen, Geschäftspapiere und Waren-proben kombiniert enthalten konnte (alter-tümliche Bezeichnung: Mischsendung) |
Hinweisvermerk Zusatzleistungen: Vermerk der auf eine postalische Leistung hinweist die von einem Absender zusätzlich zur Grundsendung (meistens) für ein zusätzliches Entgelt verlangt werden kann |
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Hinweisvermerk Dringend: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der ein Paket so schnell wie möglich zum Bestim-mungspostamt befördert und durch einen besonderen Boten sofort dem Empfänger zugestellt wird |
Hinweisvermerk Eigenhändig: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der eine Postsendung nur dem angegebenen Empfänger persönlich ausgehändigt wird |
Hinweisvermerk Eilzustellung: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der eine Postsendung nach dem Eingang beim Bestimmungspostamt durch einen beson-deren Boten sofort dem Empfänger zugestellt wird |
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Hinweisvermerk Einwurf-Einschreiben: Vermerk der auf eine Zusatzleistung der Deutschen Post hinweist bei der dem Absender die Einlieferung bescheinigt wird und der Zusteller das Einlegen in den Briefkasten des Empfängers dokumentiert |
Hinweisvermerk Luftpost: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der die Beförderung auf Wunsch des Absenders mit einem Luftfahrzeug erfolgt |
Hinweisvermerk Luftfeldpost: Vermerk der auf eine gebührenfreie Zusatzleistung hinweist bei der die Beförderung einer Feld-postsendung mit einem Luftfahrzeug erfolgt |
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Hinweisvermerk Nachnahme: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der dem Empfänger die Postsendung erst nach Bezahlung des vom Absender vorgeschrieb-enen Geldbetrags ausgehändigt wird (in Deutschland bis 31.05.1890 Sonderleistung) |
Hinweisvermerk Postident: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der eine gesetzeskonforme Identitätsfeststellung des Empfängers vorgenommen wird |
Hinweisvermerk Postlagernd: Vermerk der auf eine gebührenfreie Zusatzleistung hinweist bei der eine Postsendung nicht zugestellt sondern vom Empfäger am Schalter einer Postfiliale abgeholt wird (in Deutschland bis 31.11.1923 gebühren-pflichtig) |
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Hinweisvermerk Prio: Vermerk der auf eine Zusatzleistung der Deutschen Post hinweist bei der eine Postsendung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit bereits einen Tag nach der Einlieferung beim Empfänger ankommt |
Hinweisvermerk Rückschein: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der ein Empfänger den Erhalt einer Postsendung auf einer Empfangsbescheinigung quittieren muss die dann an den Absender zurück geschickt wird |
Hinweisvermerk Schnellpaket: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der ein Pakete so schnell wie möglich zum Bestimmungspostamt befördert und durch einen besonderen Boten sofort dem Empfänger zugestellt wird |
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Hinweisvermerk Schnellsendung: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der ein Päckchen nach dem Eingang beim Bestimmungspostamt durch einen beson-deren Boten sofort dem Empfänger zugestellt wird |
Hinweisvermerk Sperrgut: Vermerk der auf eine Zusatzleistung für eine großformat-ige Paketsendung hinweist die die Höchst-maße für Standardpakete überschreitet |
Hinweisvermerk Tauchboot: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der die Beförderung auf Wunsch des Absenders mit einem Unterwasserschiff erfolgt |
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Hinweisvermerk Übergabe-Einschrei-ben: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der dem Absender die Einlieferung bescheinigt wird und der Empfänger den Erhalt der Postsendung unterschriftlich bestätigen muss |
Hinweisvermerk Wertangabe: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der dem Absender die Einlieferung bescheinigt wird und der Empfänger den Erhalt der Post-sendung unterschriftlich bestätigen muss. Bei Verlust haftet die Post in tatsächlicher Höhe bis zum angegebenen Wert (in Deutschland bis 30.09.1919 Sonderleistung) |
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Hinweisvermerk Zustellungsurkunde: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der einer Postsendung ein Formblatt beigefügt wird auf dem der Zusteller die förmliche Zustellung dokumentiert und dieses anschließend an den Absender zurückschickt (in Deutschland ab 01.08.1964 Sonderleistung) |
Hinweisvermerk Sonderleistung: Vermerk der auf eine postalische Leistung hinweist die von einem Absender zu einem festen Entgelt verlangt werden kann |
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Hinweisvermerk Aerogramme: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist für einen Auslandsbrief mit Luftpost bestehend aus einem Briefumschlag oder Faltbrief aus dünnem Papier der nicht mehr als 5 Gramm wiegt (Luftpostleichtbrief) |
Hinweisvermerk Einzelanschriftenprüf-ung: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der die Post die Adresse eines Empfängers auf Richtigkeit überprüft |
Hinweisvermerk Sammelanschriften-prüfung: Vermerk der auf eine Sonder-leistung hinweist bei der die Post mehrere Adressen von Empfängern in einer Stadt auf Richtigkeit überprüft |
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Hinweisvermerk Nachnahme: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der dem Empfänger die Postsendung erst nach Bezahlung des vom Absender vorgeschrieb-enen Geldbetrags ausgehändigt wird (in Deutschland ab 01.06.1890 Zusatzleistung) |
Hinweisvermerk Nachsendungsantrag: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist mit dem ein Empänger die Post beauftragt die an ihn gerichteten Post-sendungen an seine neue Anschrift weiterzuleiten |
Hinweisvermerk Postauftrag: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist mit der die Post beauftragt wird bei einem Empfänger einen Geldbetrag einzuziehen bzw. einen Wechsel oder Scheck zur Einlösung vorzuzeigen (Postmandat) |
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Hinweisvermerk Rohrpost: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der die Beförderung auf Wunsch des Absenders in einer Büchse durch Rohrleitungen mittels Druck- oder Saugluft (in Deutschland ab 01.08.1927 Zusatzleistung) |
Hinweisvermerk Warenpost mit Zustell-Nachweis: Vermerk der auf eine Sonder-leistung für Warensendungen hinweist bei der der Zusteller das Einlegen in den Briefkasten des Empfängers dokumentiert |
Hinweisvermerk Wertangabe: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der dem Absender die Einlieferung bescheinigt wird und der Empfänger den Erhalt der Post-sendung unterschriftlich bestätigen muss. Bei Verlust haftet die Post in tatsächlicher Höhe bis zum angegebenen Wert (in Deutschland ab 01.10.1919 Zusatzleistung) |
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Hinweisvermerk Zeitungsbestellung: Vermerk der auf eine Sonderleistung für die Bestellung von Zeitungen hinweist |
Hinweisvermerk Zeitungssache: Vermerk der auf eine Sonderleistung für die Nach-lieferung oder Umbestellung von Zeitungen hinweist |
Hinweisvermerk Zeppelinluftpost: Vermerk der auf eine Sonderleistung hin-weist bei der die Beförderung auf Wunsch des Absenders mit einem Zeppelinluftschiff erfolgt |
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Hinweisvermerk Zustellungsurkunde: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der einer Postsendung ein Formblatt beigefügt wird auf dem der Zusteller die förmliche Zustellung dokumentiert und dieses anschließend an den Absender zurückschickt (in Deutschland bis 31.07.1964 Zusatzleistung) |
Hinweisvermerk Verbrauchergruppe: Vermerk der auf eine Postsendung hinweist die nur von einem bestimmten Absenderkreis verschickt werden darf |
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Hinweisvermerk Dienstsendung: Vermerk der auf eine meistens gebührenfreie Post-sendung zwischen zwei Behörden oder einer Behörde und einem Kunden hinweist |
Hinweisvermerk Feldpost: Vermerk der auf eine meistens gebührenfreie Postsend-ung zwischen einem Soldaten und dessen Angehörigen oder 2 militärischen Einheiten hinweist |
Hinweisvermerk Kriegsgefangenenpost: Vermerk der auf eine gebührenfreie Post-sendung zwischen einem Kriegsgefangenen und dessen Angehörigen hinweist |
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Hinweisvermerk Postsache: Vermerk der auf eine gebührenfreie Postsendung zwischen zwei postalischen Einrichtungen oder der Post und einem Kunden hinweist |
Hinweisvermerk Postscheckbrief: Vermerk der auf eine meistens gebührenfreie Postsendung zwecks Einreichung von Aufträgen von einem Kontoinhaber an sein Postscheckamt hinweist |
Hinweisvermerk Wahlbrief: Vermerk der auf eine gebührenfreie Postsendung für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahl-unterlagen hinweist |